Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Schönau an der Brend 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Schönau an der Brend tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Die Bodenrichtwerte sollen für Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen. Daher müssen die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte die Bodenrichtwerte ermitteln und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Art und Weise, wie die Bodenrichtwerte zugänglich gemacht werden, ist dabei sehr unterschiedlich. Eine zentrale Stelle, an der Bodenrichtwerte abgefragt werden können, gibt es nicht.
Für Informationen zum Bodenrichtwert Schönau an der Brend kann man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Bayern sowie an das Bürgerbüro oder das Bauamt der Stadt Schönau an der Brend bzw. der betreffenden Gemeinde wenden.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte stellen die Auskünfte zu den Bodenrichtwerten zu verschiedenen Konditionen und mit unterschiedlichen Lizenzen zur Verfügung. Manche Gutachterausschüsse bieten die aktuellen Bodenrichtwerte (kostenlos) zur Einsicht auf ihrem jeweiligen Internetportal an. Schriftliche Auskünfte zu den Bodenrichtwerten Schönau an der Brend sind grundsätzlich mit Gebühren verbunden.
Es ist Aufgabe der Gutachterausschüsse, den Immobilienmarkt durch die regelmäßige Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte transparent zu halten. Der Ausschuss arbeitet als neutrales, weisungsungebundenes Kollegialgremium, bestehend aus Immobiliensachverständigen.
Die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte Schönau an der Brend bilden die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführten Kaufpreissammlungen. Diese Kaufpreissammlungen basieren auf der (anonymisierten) Sammlung und Archivierung von Daten aus tatsächlichen Grundstückskäufen in Schönau an der Brend. Damit stellen die Bodenrichtwerte Schönau an der Brend Durchschnittswerte von tatsächlichen Immobilienkäufen dar. Die Bodenrichtwerte für Schönau an der Brend werden mindestens alle zwei Jahre zu einem festgesetzten Stichtag von den Gutachterausschüssen ermittelt.
Der Bodenrichtwert Schönau an der Brend wird stets in Euro pro Quadratmeter angegeben. So kann mit seiner Hilfe leicht der ungefähre Wert anderer Grundstücke der gleichen Lage und mit ähnlichen wertbestimmenden Merkmalen berechnet werden. Die Angabe bezieht sich immer auf eine bestimmte Bodenrichtwertzone.
Einsehen kann man die Bodenrichtwerte in der Regel auf sogenannten Bodenrichtwertkarten. Für die Erstellung einer Bodenrichtwertkarte Schönau an der Brend werden die einzelnen Bodenrichtwertzonen auf einen Stadtplan, eine Regionalkarte oder eine topographische Karte von Schönau an der Brend gebracht. Auf der Bodenrichtwertkarte kann man so den Bodenrichtwert für einzelne Adressen oder ganze Flurstücke in Schönau an der Brend ablesen. Von Bodenrichtwertkarten sind zudem die wertbestimmenden Merkmale der Bodenrichtwertgrundstücke zu erfahren. Alternativ zu den Bodenrichtwertkarten gibt es auch Bodenrichtwerttabellen, die die Bodenrichtwertzonen und ihren jeweiligen Bodenrichtwert tabellarisch aufzeigen.
Der Bodenrichtwert Schönau an der Brend steht für den Wert von Grund und Boden in einem bestimmten Gebiet. Das bedeutet, dass Bestandshäuser und andere eventuell vorhandene Gebäude auf einem Grundstück in diesem Wert nicht enthalten sind. Nach §196 BauGB muss der Bodenrichtwert Schönau an der Brend vom zuständigen Gutachterausschuss nur alle zwei Jahre ermittelt werden. Damit ist eine Aktualität der Daten nicht zu jedem Zeitpunkt gesichert.
In den meisten Städten und Gemeinden gibt es nicht nur einen Bodenrichtwert, sondern eine größere Anzahl unterschiedlicher Bodenrichtwerte aus denen man den für das betreffende Grundstück passenden Wert heraussuchen muss.
Bei bestimmten Verfahren der Immobilienbewertung wie Sachwert- oder Ertragswertverfahren wird der Bodenrichtwert als Größe eingesetzt. Der Bodenrichtwert Schönau an der Brend wird als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben, weshalb er mit der Größe des Grundstücks multipliziert werden muss.
Beispiel zum Bodenrichtwert Schönau an der Brend:
Beträgt der Bodenrichtwert beispielsweise 93 € und hat das eigene Grundstück eine Fläche von 431 Quadratmetern, ergibt sich unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ein Grundstückswert bzw. Verkaufspreis von 93 x 431 = 40083 €.