Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Schöndorf (an der Ruwer) 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Schöndorf (an der Ruwer) tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln und veröffentlichen in regelmäßigen Abständen die aktuellen Bodenrichtwerte Schöndorf (an der Ruwer). Es gibt in Deutschland eine große Anzahl von Gutachterausschüssen. Eine zentrale Informationsplattform gibt es jedoch nicht.
Einige Ausschüsse bieten einen Onlineservice an. Hier kann man die Bodenrichtwerte über ein entsprechendes Internetportal in Erfahrung bringen. In jedem Fall erhält man die Bodenrichtwerte auf direkte Anfrage beim (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss von Rheinland-Pfalz und / oder beim zuständigen Bürgerbüro oder Bauamt der Gemeinde.
Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen die Daten zu den Bodenrichtwerten kostenlos im Internet. Andere erteilen die Auskünfte nur gegen eine Gebühr. Schriftliche Auskünfte zum Bodenrichtwert Schöndorf (an der Ruwer) sind in der Regel immer kostenpflichtig. Man sollte sich daher vorab bei der Behörde, an die man sich wendet, über etwaige Kosten informieren.
Die Gutachterausschüsse sind nicht nur für die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zuständig, sie ermitteln diese auch. In Schöndorf (an der Ruwer) kümmert sich der regionale Gutachterausschuss um die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte Schöndorf (an der Ruwer) bilden sogenannte Kaufpreissammlungen. Wird ein Grundstück in Schöndorf (an der Ruwer) verkauft, wird der entsprechende Preis vom Notar an den zuständigen regionalen Gutachterausschuss weitergeleitet. Verkaufspreis und weitere Daten zum Grundstück werden anonymisiert gesammelt. So entstehen die umfangreichen Kaufpreissammlungen. Aus diesen werden mindestens alle zwei Jahre zu einem festen Stichtag (meist der 31.12.) die Bodenrichtwerte ermittelt.
Der Bodenrichtwert für Schöndorf (an der Ruwer) ist eine Kennzahl die stets in Euro je Quadratmeter angegeben wird. Die Angabe des Bodenrichtwerts erfolgt dabei in sogenannten Bodenrichtwertzonen. Bodenrichtwertzonen umfassen Grundstücke in ähnlicher Lage, ähnlichem Entwicklungszustand und mit einheitlichem Wert in Schöndorf (an der Ruwer). Es sind stets mehrere Flurstücke in einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst. Diese kann sie mehrere Straßenzüge oder sogar ganze Stadteile umfassen.
Die einzelnen Bodenrichtwertzonen werden über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Schöndorf (an der Ruwer) gelegt. So werden Bodenrichtwertkarten für Schöndorf (an der Ruwer) gebildet. Mit Hilfe dieser Bodenrichtwertkarten kann man die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) in Schöndorf (an der Ruwer) ablesen.
Der Bodenrichtwert für Schöndorf (an der Ruwer) ist eine Kennzahl die den Wert eines Grundstücks angibt. Eine (möglicherweise) auf dem Grundstück in Schöndorf (an der Ruwer) enthaltene Bebauung bleibt dabei unberücksichtigt. Bei der Ermittlung des Bodenrichtwerts Schöndorf (an der Ruwer) wird immer vom unbebauten Grundstück ausgegangen. Nach §196 BauGB müssen Bodenrichtwerte spätestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt werden. Die zur Ermittlung verwendete Datengrundlage kann durchaus älter sein.
Gerade für große Städte und Gemeinden gibt es nicht einen einzelnen Bodenrichtwert. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Bodenrichtwertzonen, aus denen der richtige Wert herausgesucht werden muss.
Der Bodenrichtwert kann als Orientierung für die Grundstückswertberechnung genutzt werden. Da der Bodenrichtwert in Euro pro Quadratmeter angegeben wird, kann man ihn leicht auf jedes Grundstück der entsprechenden Bodenrichtwertzone übertragen. Hierfür muss man lediglich die Quadratmeterzahl des Grundstücks mit dem Bodenrichtwert multiplizieren. Der Wert kann anschließend zum Beispiel für detailliertere Berechnungen mit dem Ertragswert- oder Sachwertwertverfahren genutzt werden.
Beispiel für eine Berechnung mithilfe des Bodenrichtwerts:
Frau Mustermann hat ein Grundstück in Schöndorf (an der Ruwer) mit einer Fläche von 1365 Quadratmetern. Der Bodenrichtwert der Lage, in der sich das Grundstück befindet, liegt bei 101 Euro. Um einen ungefähren Grundstückswert zu ermitteln rechnet Frau Mustermann 1365 x 101 = 137865 €.
Anhand des Beispiels ist leicht zu sehen, dass man mit Hilfe des Bodenrichtwerts schnell an die Grenzen stößt, wenn man eine genauere Wertermittlung für sein Grundstück wünscht. So ist das Grundstück von Frau Mustermann sehr groß, und kann leicht in zwei Grundstücke geteilt werden. Dies macht Frau Mustermann Grund und Boden für manchen Käufer besonders attraktiv. Hat das Richtwertgrundstück, auf das sich der Bodenrichtwert bezieht, keine ähnliche Größe aufzuweisen, bedeutet dies, dass diesem wertbeeinflussenden Faktor allein mit der Berechnung anhand des Bodenrichtwerts keinerlei Rechnung getragen wird.