Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Simbach am Inn 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Simbach am Inn tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind verantwortlich für die Ermittlung und Bereitstellung der Bodenrichtwerte. Gutachterausschüsse sind weisungsungebundene und neutrale Kollegialgremien, die sich aus Immobilienexperten zusammensetzen. Mindestens alle zwei Jahre berechnen die Gutachterausschüsse zu einem festgesetzten Stichtag die Bodenrichtwerte für Simbach am Inn. In Deutschland gibt es hunderte Gutachterausschüsse, die auf regionaler Ebene agieren und obere bzw. zentrale Gutachterausschüsse der Länder. Eine zentrale Stelle oder einheitliche Plattform zur Abfrage der Bodenrichtwerte gibt es nicht.
Wie die einzelnen Gutachterausschüsse die Informationen zu den ermittelten Bodenrichtwerten veröffentlichen, ist sehr unterschiedlich. Einige Gutachterausschüsse stellen die Informationen zum Bodenrichtwert – meist in der Form von sogenannten Bodenrichtwertkarten – online im Rahmen ihres Internetauftritts zur Verfügung. Man muss sich für nähere Informationen an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss von Bayern wenden. Auch Bürgeramt und Bauamt der zuständigen Gemeinde können Auskünfte zu den Bodenrichtwerten Simbach am Inn geben.
Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen die Daten zu den Bodenrichtwerten kostenlos im Internet. Andere erteilen die Auskünfte nur gegen eine Gebühr. Schriftliche Auskünfte zum Bodenrichtwert Simbach am Inn sind in der Regel immer kostenpflichtig. Man sollte sich daher vorab bei der Behörde, an die man sich wendet, über etwaige Kosten informieren.
Der Bodenrichtwert wird deutschlandweit von Gutachterausschüssen ermittelt. Davon gibt es in ganz Deutschland hunderte. Auch in Simbach am Inn kümmert sich ein regionaler Gutachterausschuss um die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Bei einem Immobilienverkauf in Simbach am Inn übermittelt der Notar den Verkaufspreis und weitere Informationen anonym an den regionalen Gutachterausschuss. So entstehen umfangreiche Kaufpreissammlungen. Aus diesen Kaufpreissammlungen für Immobilien in Simbach am Inn wird regelmäßig der Bodenrichtwert ermittelt. Dies geschieht spätestens alle zwei Jahre zu einem definierten Stichtag. In der Regel ist dieser Stichtag der 31.12.
Der Bodenrichtwert für Simbach am Inn ist eine Kennzahl die stets in Euro je Quadratmeter angegeben wird. Die Angabe des Bodenrichtwerts erfolgt dabei in sogenannten Bodenrichtwertzonen. Bodenrichtwertzonen umfassen Grundstücke in ähnlicher Lage, ähnlichem Entwicklungszustand und mit einheitlichem Wert in Simbach am Inn. Es sind stets mehrere Flurstücke in einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst. Diese kann sie mehrere Straßenzüge oder sogar ganze Stadteile umfassen.
Die einzelnen Bodenrichtwertzonen werden über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Simbach am Inn gelegt. So werden Bodenrichtwertkarten für Simbach am Inn gebildet. Mit Hilfe dieser Bodenrichtwertkarten kann man die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) in Simbach am Inn ablesen.
Der Bodenrichtwert Simbach am Inn bezieht sich immer nur auf den Grundstückswert. Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte bleiben mögliche Bebauungen eines Grundstücks in Simbach am Inn als Wertmerkmal unberücksichtigt. Laut §196 BauGB müssen die Bodenrichtwerte Simbach am Inn nur alle zwei Jahre ermittelt werden. Die Datenlage ist damit nicht immer aktuell.
Es gibt in der Regel nicht nur einen einzigen Bodenrichtwert für eine Gemeinde oder eine Stadt. Vor allem in größeren Städten gibt es zahlreiche Bodenrichtwertzonen aus denen man die richtige heraussuchen muss.
Der Bodenrichtwert Simbach am Inn ist immer als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben. Wer mit Hilfe des Bodenrichtwerts den Preis eines anderen Grundstücks in der Bodenrichtwertzone berechnen möchte, muss lediglich die Quadratmeterzahl des betreffenden Grundstücks mit dem Bodenrichtwert multiplizieren.
Beispiel zur Berechnung des Grundstückspreises mit dem Bodenrichtwert Simbach am Inn:
Frau Y erbt ein Grundstück mit einer Fläche von 423 Quadratmetern. Das Grundstück befindet sich in einer Bodenrichtwertzone mit einem vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwert von 71 €. Damit beläuft sich der Wert von Frau Y Grundstück auf 423 x 71 = 30033 €.