Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Steinwenden 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Steinwenden tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Für die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte in Steinwenden sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Die Gutachterausschüsse sind auch Ansprechpartner für Auskünfte und Informationen zu den Bodenrichtwerten. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Gutachterausschüssen. Eine einheitliche Plattform oder zentrale Stelle, an der Bodenrichtwerte abgefragt werden können, gibt es hingegen nicht.
Für Informationen zum Bodenrichtwert Steinwenden kann man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Rheinland-Pfalz sowie an das Bürgerbüro oder Bauamt der Stadt Steinwenden bzw. der betreffenden Gemeinde wenden. Die Gutachterausschüsse und Ämter haben in der Regel einen Internetauftritt mit den wichtigsten Kontaktdaten. Für schnelle Auskünfte lohnt sich meistens ein Anruf bei der zuständigen Behörde.
Eine schriftliche Auskunft zum Bodenrichtwert Steinwenden beim zuständigen Gutachterausschuss oder Bauamt ist (in der Regel) immer mit einer Gebühr verbunden. Wie hoch diese Gebühr ausfällt, sollte vorab bei der zuständigen Behörde erfragt werden. Einige Gutachterausschüsse stellen ihre Informationen auch online zur Verfügung. Zudem ist eine unverbindliche telefonische Anfrage ebenfalls ein guter Weg, um schnell die nötigen Informationen zu erhalten.
In Deutschland werden die Bodenrichtwerte durch die sogenannten Gutachterausschüsse ermittelt. In Steinwenden ist ein regionaler Gutachterausschuss zuständig.
Grundlage für die Berechnung der Bodenrichtwerte Steinwenden sind die Kaufpreissammlungen, die die Gutachterschüsse anlegen. Wird in Steinwenden eine Immobilie verkauft, übermittelt der zuständige Notar den Kaufpreis und weitere kaufrelevante Daten an den (regionalen) Gutachterausschuss, der die Daten anonymisiert als Kaufpreissammlung archiviert. Den Bodenrichtwert berechnen die Gutachterausschüsse schließlich als durchschnittlichen Lagewert aus den Daten der Kaufpreissammlungen. Dabei bezieht sich der Bodenrichtwert immer auf ein Richtwertgrundstück – ein lagetypisches Grundstück, das über die wesentlichen wertbestimmenden Merkmale in einer Bodenrichtwertzone verfügt. Die Bodenrichtwertzonen sind zusammenhängende Gebiete, deren Grundstücke in Art und Maß der Nutzung weitestgehend übereinstimmen. Die Umgrenzung der Bodenrichtwertzonen wird ebenfalls durch die Gutachterausschüsse festgelegt. Meist werden die Bodenrichtwerte alle zwei Jahre ermittelt. Stichtag für die Bodenrichtwertermittlung durch die Gutachterausschüsse ist in der Regel der 31.12.
Der Bodenrichtwert Steinwenden wird stets in Euro pro Quadratmeter angegeben. So kann mit seiner Hilfe leicht der ungefähre Wert anderer Grundstücke der gleichen Lage und mit ähnlichen wertbestimmenden Merkmalen berechnet werden. Die Angabe bezieht sich immer auf eine bestimmte Bodenrichtwertzone.
Einsehen kann man die Bodenrichtwerte in der Regel auf sogenannten Bodenrichtwertkarten. Für die Erstellung einer Bodenrichtwertkarte Steinwenden werden die einzelnen Bodenrichtwertzonen auf einen Stadtplan, eine Regionalkarte oder eine topographische Karte von Steinwenden gebracht. Auf der Bodenrichtwertkarte kann man so den Bodenrichtwert für einzelne Adressen oder ganze Flurstücke in Steinwenden ablesen. Von Bodenrichtwertkarten sind zudem die wertbestimmenden Merkmale der Bodenrichtwertgrundstücke zu erfahren. Alternativ zu den Bodenrichtwertkarten gibt es auch Bodenrichtwerttabellen, die die Bodenrichtwertzonen und ihren jeweiligen Bodenrichtwert tabellarisch aufzeigen.
Der Bodenrichtwert Steinwenden steht für den Wert von Grund und Boden in einem bestimmten Gebiet. Das bedeutet, dass Bestandshäuser und andere eventuell vorhandene Gebäude auf einem Grundstück in diesem Wert nicht enthalten sind. Nach §196 BauGB muss der Bodenrichtwert Steinwenden vom zuständigen Gutachterausschuss nur alle zwei Jahre ermittelt werden. Damit ist eine Aktualität der Daten nicht zu jedem Zeitpunkt gesichert.
In den meisten Städten und Gemeinden gibt es nicht nur einen Bodenrichtwert, sondern eine größere Anzahl unterschiedlicher Bodenrichtwerte aus denen man den für das betreffende Grundstück passenden Wert heraussuchen muss.
Bestimmte Verfahren zur Immobilienbewertung wie das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren setzen den Bodenrichtwert als eine Größe der Berechnungen ein. Auch bei steuerlichen Angelegenheiten wie der Erbschaftssteuer ist der Bodenrichtwert eine wichtige Kennzahl. Da der Bodenrichtwert stets in Euro pro Quadratmeter angegeben wird, sind Berechnungen mit der Kennzahl denkbar einfach.
Beispiel zum Bodenrichtwert Steinwenden:
Herr Müller besitzt ein unbebautes Grundstück in Steinwenden, das er gerne zu einem guten Preis verkaufen möchte. Das Grundstück ist 324 Quadratmeter groß. Der Bodenrichtwert der Bodenrichtwertzone, in der sich das Grundstück befindet, beläuft sich auf 66 €. Unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ergibt sich damit für das Grundstück ein Verkaufspreis von 66 x 324 = 21384 €. Allerdings unterscheidet sich das Grundstück von Herrn Müller durch seine Ecklage von dem Richtwertgrundstück. Da eine der beiden Straßen, die am Grundstück von Hr. Müller vorbeiführen, auch noch sehr stark befahren ist, wird er hier gegebenenfalls einen Abschlag auf den Verkaufspreis, der sich durch die alleinige Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ergibt, hinnehmen müssen.