Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Sulzbach-Rosenberg 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Sulzbach-Rosenberg tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Für die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte in Sulzbach-Rosenberg sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Die Gutachterausschüsse sind auch Ansprechpartner für Auskünfte und Informationen zu den Bodenrichtwerten. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Gutachterausschüssen. Eine einheitliche Plattform oder zentrale Stelle, an der Bodenrichtwerte abgefragt werden können, gibt es hingegen nicht.
Für Informationen zum Bodenrichtwert Sulzbach-Rosenberg kann man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Bayern sowie an das Bürgerbüro oder Bauamt der Stadt Sulzbach-Rosenberg bzw. der betreffenden Gemeinde wenden. Die Gutachterausschüsse und Ämter haben in der Regel einen Internetauftritt mit den wichtigsten Kontaktdaten. Für schnelle Auskünfte lohnt sich meistens ein Anruf bei der zuständigen Behörde.
Eine schriftliche Auskunft zum Bodenrichtwert Sulzbach-Rosenberg beim zuständigen Gutachterausschuss oder Bauamt ist (in der Regel) immer mit einer Gebühr verbunden. Wie hoch diese Gebühr ausfällt, sollte vorab bei der zuständigen Behörde erfragt werden. Einige Gutachterausschüsse stellen ihre Informationen auch online zur Verfügung. Zudem ist eine unverbindliche telefonische Anfrage ebenfalls ein guter Weg, um schnell die nötigen Informationen zu erhalten.
In Deutschland werden die Bodenrichtwerte durch die sogenannten Gutachterausschüsse ermittelt. In Sulzbach-Rosenberg ist ein regionaler Gutachterausschuss zuständig.
Grundlage für die Berechnung der Bodenrichtwerte Sulzbach-Rosenberg sind die Kaufpreissammlungen, die die Gutachterschüsse anlegen. Wird in Sulzbach-Rosenberg eine Immobilie verkauft, übermittelt der zuständige Notar den Kaufpreis und weitere kaufrelevante Daten an den (regionalen) Gutachterausschuss, der die Daten anonymisiert als Kaufpreissammlung archiviert. Den Bodenrichtwert berechnen die Gutachterausschüsse schließlich als durchschnittlichen Lagewert aus den Daten der Kaufpreissammlungen. Dabei bezieht sich der Bodenrichtwert immer auf ein Richtwertgrundstück – ein lagetypisches Grundstück, das über die wesentlichen wertbestimmenden Merkmale in einer Bodenrichtwertzone verfügt. Die Bodenrichtwertzonen sind zusammenhängende Gebiete, deren Grundstücke in Art und Maß der Nutzung weitestgehend übereinstimmen. Die Umgrenzung der Bodenrichtwertzonen wird ebenfalls durch die Gutachterausschüsse festgelegt. Meist werden die Bodenrichtwerte alle zwei Jahre ermittelt. Stichtag für die Bodenrichtwertermittlung durch die Gutachterausschüsse ist in der Regel der 31.12.
Der Bodenrichtwert für Sulzbach-Rosenberg ist eine Kennzahl die stets in Euro je Quadratmeter angegeben wird. Die Angabe des Bodenrichtwerts erfolgt dabei in sogenannten Bodenrichtwertzonen. Bodenrichtwertzonen umfassen Grundstücke in ähnlicher Lage, ähnlichem Entwicklungszustand und mit einheitlichem Wert in Sulzbach-Rosenberg. Es sind stets mehrere Flurstücke in einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst. Diese kann sie mehrere Straßenzüge oder sogar ganze Stadteile umfassen.
Die einzelnen Bodenrichtwertzonen werden über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Sulzbach-Rosenberg gelegt. So werden Bodenrichtwertkarten für Sulzbach-Rosenberg gebildet. Mit Hilfe dieser Bodenrichtwertkarten kann man die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) in Sulzbach-Rosenberg ablesen.
Der Bodenrichtwert Sulzbach-Rosenberg bezieht sich immer nur auf den Grundstückswert. Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte bleiben mögliche Bebauungen eines Grundstücks in Sulzbach-Rosenberg als Wertmerkmal unberücksichtigt. Laut §196 BauGB müssen die Bodenrichtwerte Sulzbach-Rosenberg nur alle zwei Jahre ermittelt werden. Die Datenlage ist damit nicht immer aktuell.
Es gibt in der Regel nicht nur einen einzigen Bodenrichtwert für eine Gemeinde oder eine Stadt. Vor allem in größeren Städten gibt es zahlreiche Bodenrichtwertzonen aus denen man die richtige heraussuchen muss.
Bei bestimmten Verfahren der Immobilienbewertung wie Sachwert- oder Ertragswertverfahren wird der Bodenrichtwert als Größe eingesetzt. Der Bodenrichtwert Sulzbach-Rosenberg wird als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben, weshalb er mit der Größe des Grundstücks multipliziert werden muss.
Beispiel zum Bodenrichtwert Sulzbach-Rosenberg:
Beträgt der Bodenrichtwert beispielsweise 81 € und hat das eigene Grundstück eine Fläche von 519 Quadratmetern, ergibt sich unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ein Grundstückswert bzw. Verkaufspreis von 81 x 519 = 42039 €.