Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Unterpleichfeld 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Unterpleichfeld tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Die Bodenrichtwerte sollen für Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen. Daher müssen die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte die Bodenrichtwerte ermitteln und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Art und Weise, wie die Bodenrichtwerte zugänglich gemacht werden, ist dabei sehr unterschiedlich. Eine zentrale Stelle, an der Bodenrichtwerte abgefragt werden können, gibt es nicht.
Für Informationen zum Bodenrichtwert Unterpleichfeld kann man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Bayern sowie an das Bürgerbüro oder das Bauamt der Stadt Unterpleichfeld bzw. der betreffenden Gemeinde wenden.
Eine schriftliche Auskunft zum Bodenrichtwert Unterpleichfeld beim zuständigen Gutachterausschuss oder Bauamt ist (in der Regel) immer mit einer Gebühr verbunden. Wie hoch diese Gebühr ausfällt, sollte vorab bei der zuständigen Behörde erfragt werden. Einige Gutachterausschüsse stellen ihre Informationen auch online zur Verfügung. Zudem ist eine unverbindliche telefonische Anfrage ebenfalls ein guter Weg, um schnell die nötigen Informationen zu erhalten.
In Deutschland werden die Bodenrichtwerte durch die sogenannten Gutachterausschüsse ermittelt. In Unterpleichfeld ist ein regionaler Gutachterausschuss zuständig.
Grundlage für die Berechnung der Bodenrichtwerte Unterpleichfeld sind die Kaufpreissammlungen, die die Gutachterschüsse anlegen. Wird in Unterpleichfeld eine Immobilie verkauft, übermittelt der zuständige Notar den Kaufpreis und weitere kaufrelevante Daten an den (regionalen) Gutachterausschuss, der die Daten anonymisiert als Kaufpreissammlung archiviert. Den Bodenrichtwert berechnen die Gutachterausschüsse schließlich als durchschnittlichen Lagewert aus den Daten der Kaufpreissammlungen. Dabei bezieht sich der Bodenrichtwert immer auf ein Richtwertgrundstück – ein lagetypisches Grundstück, das über die wesentlichen wertbestimmenden Merkmale in einer Bodenrichtwertzone verfügt. Die Bodenrichtwertzonen sind zusammenhängende Gebiete, deren Grundstücke in Art und Maß der Nutzung weitestgehend übereinstimmen. Die Umgrenzung der Bodenrichtwertzonen wird ebenfalls durch die Gutachterausschüsse festgelegt. Meist werden die Bodenrichtwerte alle zwei Jahre ermittelt. Stichtag für die Bodenrichtwertermittlung durch die Gutachterausschüsse ist in der Regel der 31.12.
Der Bodenrichtwert für Unterpleichfeld ist eine Kennzahl die stets in Euro je Quadratmeter angegeben wird. Die Angabe des Bodenrichtwerts erfolgt dabei in sogenannten Bodenrichtwertzonen. Bodenrichtwertzonen umfassen Grundstücke in ähnlicher Lage, ähnlichem Entwicklungszustand und mit einheitlichem Wert in Unterpleichfeld. Es sind stets mehrere Flurstücke in einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst. Diese kann sie mehrere Straßenzüge oder sogar ganze Stadteile umfassen.
Die einzelnen Bodenrichtwertzonen werden über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Unterpleichfeld gelegt. So werden Bodenrichtwertkarten für Unterpleichfeld gebildet. Mit Hilfe dieser Bodenrichtwertkarten kann man die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) in Unterpleichfeld ablesen.
Der Bodenrichtwert für Unterpleichfeld gibt als Kennzahl den Wert eines unbebauten Grundstücks an. Falls bereits Wohnhäuser oder andere Gebäude auf dem betreffenden Grundstück in Unterpleichfeld vorhanden sind, werden diese bei der Wertermittlung nicht miteinbezogen. Nach §196 BauGB müssen Bodenrichtwerte in Unterpleichfeld spätestens zum Ende eines jeden zweiten Kalenderjahres ermittelt werden. Die zur Ermittlung verwendete Datengrundlage spiegelt damit nicht immer die aktuellste Datenlage wieder.
Für größere Städte und Gemeinden gibt es nicht den einen Bodenrichtwert. Es existiert unter Umständen eine große Anzahl an Bodenrichtwertzonen, aus denen der passende Wert herausgesucht werden muss.
Der Bodenrichtwert Unterpleichfeld ist immer als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben. Wer mit Hilfe des Bodenrichtwerts den Preis eines anderen Grundstücks in der Bodenrichtwertzone berechnen möchte, muss lediglich die Quadratmeterzahl des betreffenden Grundstücks mit dem Bodenrichtwert multiplizieren.
Beispiel zur Berechnung des Grundstückspreises mit dem Bodenrichtwert Unterpleichfeld:
Frau Muster erbt ein Grundstück mit einer Fläche von 405 Quadratmetern. Das Grundstück befindet sich in einer Bodenrichtwertzone mit einem vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwert von 63 €. Damit beläuft sich der Wert von Frau Muster Grundstück auf 405 x 63 = 25515 €.