Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Verchen 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Verchen tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von (regionalen) Gutachterausschüssen für Grundstückswerte, die für die Ermittlung der Bodenrichtwerte zuständig sind, jedoch keine einheitliche Plattform oder zentrale Stelle, an der die Informationen gebündelt in Erfahrung gebracht werden können.
Für Informationen zu den aktuellen Bodenrichtwerten Verchen wendet man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss von Mecklenburg-Vorpommern. Erste Anlaufstelle ist im besten Fall der Internetauftritt des (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschusses des Landes. Hier finden sich alle wichtigen Kontaktdaten. Zudem stellen einige Gutachterausschüsse die Bodenrichtwerte online zur Verfügung. Eine weitere Anlaufstelle für Auskünfte zu den Bodenrichtwerten sind die Bürgerämter und Bauämter der Gemeinden.
Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen die Daten zu den Bodenrichtwerten kostenlos im Internet. Andere erteilen die Auskünfte nur gegen eine Gebühr. Schriftliche Auskünfte zum Bodenrichtwert Verchen sind in der Regel immer kostenpflichtig. Man sollte sich daher vorab bei der Behörde, an die man sich wendet, über etwaige Kosten informieren.
In Deutschland werden die Bodenrichtwerte durch die sogenannten Gutachterausschüsse ermittelt. In Verchen ist ein regionaler Gutachterausschuss zuständig.
Grundlage für die Berechnung der Bodenrichtwerte Verchen sind die Kaufpreissammlungen, die die Gutachterschüsse anlegen. Wird in Verchen eine Immobilie verkauft, übermittelt der zuständige Notar den Kaufpreis und weitere kaufrelevante Daten an den (regionalen) Gutachterausschuss, der die Daten anonymisiert als Kaufpreissammlung archiviert. Den Bodenrichtwert berechnen die Gutachterausschüsse schließlich als durchschnittlichen Lagewert aus den Daten der Kaufpreissammlungen. Dabei bezieht sich der Bodenrichtwert immer auf ein Richtwertgrundstück – ein lagetypisches Grundstück, das über die wesentlichen wertbestimmenden Merkmale in einer Bodenrichtwertzone verfügt. Die Bodenrichtwertzonen sind zusammenhängende Gebiete, deren Grundstücke in Art und Maß der Nutzung weitestgehend übereinstimmen. Die Umgrenzung der Bodenrichtwertzonen wird ebenfalls durch die Gutachterausschüsse festgelegt. Meist werden die Bodenrichtwerte alle zwei Jahre ermittelt. Stichtag für die Bodenrichtwertermittlung durch die Gutachterausschüsse ist in der Regel der 31.12.
Der Bodenrichtwert Verchen wird stets in Euro pro Quadratmeter angegeben. So kann mit seiner Hilfe leicht der ungefähre Wert anderer Grundstücke der gleichen Lage und mit ähnlichen wertbestimmenden Merkmalen berechnet werden. Die Angabe bezieht sich immer auf eine bestimmte Bodenrichtwertzone.
Einsehen kann man die Bodenrichtwerte in der Regel auf sogenannten Bodenrichtwertkarten. Für die Erstellung einer Bodenrichtwertkarte Verchen werden die einzelnen Bodenrichtwertzonen auf einen Stadtplan, eine Regionalkarte oder eine topographische Karte von Verchen gebracht. Auf der Bodenrichtwertkarte kann man so den Bodenrichtwert für einzelne Adressen oder ganze Flurstücke in Verchen ablesen. Von Bodenrichtwertkarten sind zudem die wertbestimmenden Merkmale der Bodenrichtwertgrundstücke zu erfahren. Alternativ zu den Bodenrichtwertkarten gibt es auch Bodenrichtwerttabellen, die die Bodenrichtwertzonen und ihren jeweiligen Bodenrichtwert tabellarisch aufzeigen.
Der Bodenrichtwert Verchen steht für den Wert von Grund und Boden in einem bestimmten Gebiet. Das bedeutet, dass Bestandshäuser und andere eventuell vorhandene Gebäude auf einem Grundstück in diesem Wert nicht enthalten sind. Nach §196 BauGB muss der Bodenrichtwert Verchen vom zuständigen Gutachterausschuss nur alle zwei Jahre ermittelt werden. Damit ist eine Aktualität der Daten nicht zu jedem Zeitpunkt gesichert.
In den meisten Städten und Gemeinden gibt es nicht nur einen Bodenrichtwert, sondern eine größere Anzahl unterschiedlicher Bodenrichtwerte aus denen man den für das betreffende Grundstück passenden Wert heraussuchen muss.
Bei bestimmten Verfahren der Immobilienbewertung wie Sachwert- oder Ertragswertverfahren wird der Bodenrichtwert als Größe eingesetzt. Der Bodenrichtwert Verchen wird als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben, weshalb er mit der Größe des Grundstücks multipliziert werden muss.
Beispiel zum Bodenrichtwert Verchen:
Beträgt der Bodenrichtwert beispielsweise 92 € und hat das eigene Grundstück eine Fläche von 545 Quadratmetern, ergibt sich unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ein Grundstückswert bzw. Verkaufspreis von 92 x 545 = 50140 €.