Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Warder (Kreis Rendsburg-Eckernförde) 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Warder (Kreis Rendsburg-Eckernförde) tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Für die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte in Warder (Kreis Rendsburg-Eckernförde) sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Die Gutachterausschüsse sind auch Ansprechpartner für Auskünfte und Informationen zu den Bodenrichtwerten. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Gutachterausschüssen. Eine einheitliche Plattform oder zentrale Stelle, an der Bodenrichtwerte abgefragt werden können, gibt es hingegen nicht.
Für Informationen zum Bodenrichtwert Warder (Kreis Rendsburg-Eckernförde) kann man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Schleswig-Holstein sowie an das Bürgerbüro oder Bauamt der Stadt Warder (Kreis Rendsburg-Eckernförde) bzw. der betreffenden Gemeinde wenden. Die Gutachterausschüsse und Ämter haben in der Regel einen Internetauftritt mit den wichtigsten Kontaktdaten. Für schnelle Auskünfte lohnt sich meistens ein Anruf bei der zuständigen Behörde.
Eine schriftliche Auskunft zum Bodenrichtwert Warder (Kreis Rendsburg-Eckernförde) beim zuständigen Gutachterausschuss oder Bauamt ist (in der Regel) immer mit einer Gebühr verbunden. Wie hoch diese Gebühr ausfällt, sollte vorab bei der zuständigen Behörde erfragt werden. Einige Gutachterausschüsse stellen ihre Informationen auch online zur Verfügung. Zudem ist eine unverbindliche telefonische Anfrage ebenfalls ein guter Weg, um schnell die nötigen Informationen zu erhalten.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind für die Ermittlung der Bodenrichtwerte zuständig. In Deutschland gibt es ein schwer zu überblickendes System von (regionalen) Gutachterausschüssen sowie oberen bzw. zentralen Gutachterausschüssen auf Landesebene. Die Gutachterausschüsse sind Kollegialgremien, die sich aus Immobiliensachverständigen zusammensetzen und die neutral und weisungsungebunden agieren.
Die Gutachterausschüsse legen sogenannte Kaufpreissammlungen an. Zu diesem Zweck werden nach einem Immobilienkauf in Warder (Kreis Rendsburg-Eckernförde) sämtliche verkaufsrelevanten Daten an den regional zuständigen Gutachterausschuss übermittelt. Der Gutachterausschuss archiviert die Daten anonymisiert, und berechnet auf ihrer Grundlage mindestens alle zwei Jahre zu einem festgesetzten Stichtag (meist der 31.12.) die amtlichen Bodenrichtwerte Warder (Kreis Rendsburg-Eckernförde).
Der Bodenrichtwert für Warder (Kreis Rendsburg-Eckernförde) ist eine Kennzahl die stets in Euro je Quadratmeter angegeben wird. Die Angabe des Bodenrichtwerts erfolgt dabei in sogenannten Bodenrichtwertzonen. Bodenrichtwertzonen umfassen Grundstücke in ähnlicher Lage, ähnlichem Entwicklungszustand und mit einheitlichem Wert in Warder (Kreis Rendsburg-Eckernförde). Es sind stets mehrere Flurstücke in einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst. Diese kann sie mehrere Straßenzüge oder sogar ganze Stadteile umfassen.
Die einzelnen Bodenrichtwertzonen werden über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Warder (Kreis Rendsburg-Eckernförde) gelegt. So werden Bodenrichtwertkarten für Warder (Kreis Rendsburg-Eckernförde) gebildet. Mit Hilfe dieser Bodenrichtwertkarten kann man die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) in Warder (Kreis Rendsburg-Eckernförde) ablesen.
Zu berücksichtigen gilt bei der Nutzung des Bodenrichtwerts Warder (Kreis Rendsburg-Eckernförde) zunächst, dass eine etwaige Bebauung bei der Ermittlung der Kennzahl unberücksichtigt bleibt. Der Bodenrichtwert Warder (Kreis Rendsburg-Eckernförde) bezieht sich immer nur auf unbebaute Grundstücke. Für die Ermittlung des Werts eines bebauten Grundstücks in Warder (Kreis Rendsburg-Eckernförde) müssen daher weitere Faktoren berücksichtigt werden. Auch die Aktualität des Bodenrichtwerts Warder (Kreis Rendsburg-Eckernförde) sollte stets hinterfragt werden. Da die Bodenrichtwerte in Warder (Kreis Rendsburg-Eckernförde) nach §196 BauGB nur alle zwei Jahre ermittelt werden müssen, kann die Datengrundlage bereits älter sein.
Es gibt meist nicht nur den einen Bodenrichtwert für eine Stadt oder Gemeinde. Üblicherweise gibt es viele Bodenrichtwertzonen in einer Region. Hier muss unbedingt darauf geachtet werden, den richtigen Wert herauszusuchen. Zudem sollte man bedenken, dass die Berechnung des Bodenrichtwerts auf dem Vergleich von Grundstücken in Warder (Kreis Rendsburg-Eckernförde) mit lediglich ähnlicher Lage und ähnlicher Nutzung basiert. Da kein Grundstück wie das andere ist, kann es sich lohnen, für eine exakte Berechnung des Grundstückswerts einen Fachmann in Warder (Kreis Rendsburg-Eckernförde) zu Rate zu ziehen.
Der Bodenrichtwert Warder (Kreis Rendsburg-Eckernförde) ist immer als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben. Wer mit Hilfe des Bodenrichtwerts den Preis eines anderen Grundstücks in der Bodenrichtwertzone berechnen möchte, muss lediglich die Quadratmeterzahl des betreffenden Grundstücks mit dem Bodenrichtwert multiplizieren.
Beispiel zur Berechnung des Grundstückspreises mit dem Bodenrichtwert Warder (Kreis Rendsburg-Eckernförde):
Frau Mustermann erbt ein Grundstück mit einer Fläche von 404 Quadratmetern. Das Grundstück befindet sich in einer Bodenrichtwertzone mit einem vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwert von 64 €. Damit beläuft sich der Wert von Frau Mustermann Grundstück auf 404 x 64 = 25856 €.