Folgende Unterlagen braucht ein Immobiliengutachter
Der Immobiliengutachter benötigt weiterhin einige Dokumente, um den Verkauf in die Wege zu leiten:
- Der Grundbuchauszug
- Einen Auszug aus der Flurkarte und dem Baulastenverzeichnis
- einen aktuellen Bauplan und Grundriss der Immobilie
- Belege und Nachweise über vorgenommene Modernisierungsarbeiten
- Eine professionelle Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Sollte es sich um eine Eigentumswohnung handeln, muss auch die Teilungserklärung und die Wohngeldabrechnung beigefügt werden.
Es empfiehlt sich, die Unterlagen in einer Mappe zu sammeln. Dies macht einen guten Eindruck und potenzielle Käufer können sich einen guten Überblick über die Immobilie verschaffen.
Verschiedene Formen von Wertgutachten
Im Laufe der Zeit haben sich verschiedene Formen des Immobiliengutachtens etabliert. Die unterschiedlichen Kategorien des Wertgutachtens ergeben sich vor allem anhand des Verkaufsgrunds. Bevor Sie sich für eine Form entscheiden, müssen Sie sich ausführlich informieren, um keine finanziellen Einbußen zu erleiden.
Kostenunterschied Kurzgutachten - Vollgutachten
Die verbreitetsten Typen sind das Kurzgutachten und das Vollgutachten. Letzteres stellt die komplexe Form eines Wertgutachtens dar. Es wird auch als Verkehrswertgutachten bezeichnet und zeichnet sich durch eine umfangreiche Erhebung aus. In der Regel wird es benötigt, wenn es sich beim betreffenden Sachverhalt um einen Rechtsstreit oder eine offizielle Anordnung handelt. So kommt das Vollgutachten bei Zwangsversteigerungen, Scheidungen und Erbschaftsstreitigkeiten. In der Geschäftswelt zielt das Verkehrswertgutachten darauf ab, das Betriebsvermögen zu ermitteln und stille Reserven aufzudecken. Es ist allerdings durchaus möglich, das Gutachten für die Baufinanzierung und den Immobilienverkauf einzusetzen. Vor allem Banken greifen gerne auf diese Möglichkeit zurück, um sich über die Bonität eines Kunden zu informieren. Durch die umfassende Prüfung liegen die Kosten des Vollgutachtens zwischen 1.500 und 2.800 Euro.
Eine Hausbewertung mittels Kurzgutachten verkörpert sie abgespeckte Form des Verkehrswertgutachtens. Es wird dann nötig, wenn Immobiliengeschäfte getätigt werden sollen. Sollten sich Privatpersonen für den Kauf von Immobilien interessieren oder in eine Scheidung/Erbschaft ohne Rechtsstreit involviert sein, ist das Kurzgutachten die perfekte Option. Es wird keine umfassende Prüfung durchgeführt, sondern nur eine grobe Schätzung vorgenommen. Dementsprechend kann auf den Großteil der Unterlagen verzichtet werden und eine Menge Geld gespart werden. Das Kurzgutachten wird in der Regel mit 100 bis 500 Euro in Rechnung gestellt.