Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Dittelsheim-Heßloch 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Dittelsheim-Heßloch tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Für die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte in Dittelsheim-Heßloch sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Die Gutachterausschüsse sind auch Ansprechpartner für Auskünfte und Informationen zu den Bodenrichtwerten. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Gutachterausschüssen. Eine einheitliche Plattform oder zentrale Stelle, an der Bodenrichtwerte abgefragt werden können, gibt es hingegen nicht.
Für Informationen zum Bodenrichtwert Dittelsheim-Heßloch kann man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Rheinland-Pfalz sowie an das Bürgerbüro oder Bauamt der Stadt Dittelsheim-Heßloch bzw. der betreffenden Gemeinde wenden. Die Gutachterausschüsse und Ämter haben in der Regel einen Internetauftritt mit den wichtigsten Kontaktdaten. Für schnelle Auskünfte lohnt sich meistens ein Anruf bei der zuständigen Behörde.
Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen die Daten zu den Bodenrichtwerten kostenlos im Internet. Andere erteilen die Auskünfte nur gegen eine Gebühr. Schriftliche Auskünfte zum Bodenrichtwert Dittelsheim-Heßloch sind in der Regel immer kostenpflichtig. Man sollte sich daher vorab bei der Behörde, an die man sich wendet, über etwaige Kosten informieren.
Für die Berechnung des Bodenrichtwerts sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig, die ihre Geschäftsstelle meist beim Katasteramt bzw. Vermessungsamt haben.
Die Gutachterausschüsse ermitteln den Bodenrichtwert anhand von Kaufpreissammlungen. In den Kaufpreissammlungen werden die Verkaufspreise von tatsächlich verkauften Grundstücken in Dittelsheim-Heßloch zusammengeführt. Dabei ist der Bodenrichtwert Dittelsheim-Heßloch der aus den amtlichen Kaufpreisen ermittelte Lagewert für Grundstücke mit ähnlichen Nutzungs- und Wertverhältnissen, und bezieht sich auf ein Grundstück, das mit seinen Merkmalen für ein bestimmtes Gebiet in Dittelsheim-Heßloch charakteristisch ist – das sogenannte Richtwertgrundstück. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte geschieht mindestens alle zwei Jahre.
Der Bodenrichtwert Dittelsheim-Heßloch wird immer in Euro pro Quadratmeter angegeben und bezieht sich auf ein sogenanntes Richtwertgrundstück, ein lagetypisches Grundstück, das als Bezugsgröße dient. So zeigt der Bodenrichtwert als durchschnittlicher Lagewert den Wert von Grundstücken auf, die in ihren wertbestimmenden Merkmalen mit dem Richtwertgrundstück übereinstimmen. Ein Bodenrichtwert gilt darüber hinaus immer für ein begrenztes Gebiet, die vom Gutachterausschuss festgelegte Bodenrichtwertzone. Die Grundstücke einer Bodenrichtwertzone stimmen weitestgehend in Art und Maß ihrer Nutzung überein. Eine Bodenrichtwertzone kann aus mehreren Straßenzügen oder ganzen Flurstücken bestehen. Eine Bodenrichtwertzone ist dabei immer ein räumlich zusammenhängendes Gebiet.
Einsehbar sind die Bodenrichtwerte Dittelsheim-Heßloch in der Form von Bodenrichtwertkarten oder Bodenrichtwerttabellen. Die Bodenrichtwertkarten Dittelsheim-Heßloch werden erstellt, indem die Bodenrichtwertzonen auf einen Stadtplan bzw. eine topographische Karte von Dittelsheim-Heßloch gebracht werden. Auf diese Weise kann der Bodenrichtwert für einzelne Adressen oder für Flurstücke leicht abgelesen werden.
Die Bodenrichtwerttabellen ordnen die Bodenrichtwerte den einzelnen Bodenrichtwertzonen bzw. Gebieten tabellarisch zu.
Der Bodenrichtwert für Dittelsheim-Heßloch ist eine Kennzahl die den Wert eines Grundstücks angibt. Eine (möglicherweise) auf dem Grundstück in Dittelsheim-Heßloch enthaltene Bebauung bleibt dabei unberücksichtigt. Bei der Ermittlung des Bodenrichtwerts Dittelsheim-Heßloch wird immer vom unbebauten Grundstück ausgegangen. Nach §196 BauGB müssen Bodenrichtwerte spätestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt werden. Die zur Ermittlung verwendete Datengrundlage kann durchaus älter sein.
Gerade für große Städte und Gemeinden gibt es nicht einen einzelnen Bodenrichtwert. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Bodenrichtwertzonen, aus denen der richtige Wert herausgesucht werden muss.
Bei bestimmten Verfahren der Immobilienbewertung wie Sachwert- oder Ertragswertverfahren wird der Bodenrichtwert als Größe eingesetzt. Der Bodenrichtwert Dittelsheim-Heßloch wird als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben, weshalb er mit der Größe des Grundstücks multipliziert werden muss.
Beispiel zum Bodenrichtwert Dittelsheim-Heßloch:
Beträgt der Bodenrichtwert beispielsweise 86 € und hat das eigene Grundstück eine Fläche von 346 Quadratmetern, ergibt sich unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ein Grundstückswert bzw. Verkaufspreis von 86 x 346 = 29756 €.