Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Groß Disnack 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Groß Disnack tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Für die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Das System der Gutachterausschüsse ist in Deutschland sehr unübersichtlich. Es gibt eine Vielzahl regionaler Gutachterausschüsse und keine zentrale Stelle, die die Informationen bündelt und veröffentlicht.
Daher muss man die Informationen zum Bodenrichtwert Groß Disnack bei dem (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Schleswig-Holstein erfragen. Die (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschüsse haben in der Regel einen eigenen Internetaufritt, auf dem alle erforderlichen Kontaktdaten zu finden sind. Gegebenenfalls können die Bodenrichtwerte im Rahmen des Internetauftritts bereits online eingesehen werden. Zudem kann man sich mit Fragen zum Bodenrichtwert Groß Disnack auch an das für die Gemeinde zuständige Bürgeramt oder Bauamt wenden.
Einige Gutachterausschüsse stellen die Informationen zum Bodenrichtwert kostenlos online zur Verfügung. Wer eine schriftliche Auskunft vom Gutachterausschuss zum Bodenrichtwert Groß Disnack möchte, der muss in der Regel eine Gebühr bezahlen. Es gibt auch Gutachterausschüsse, die zwischen Einzelauskünften und Dauerauskünften zum Bodenrichtwert unterscheiden. Eine Dauerauskunft berechtigt dann zur uneingeschränkten Einsicht in die Bodenrichtwertkarte und die Gebühr ist entsprechend teurer als die für eine Einzelauskunft. Die genauen Kosten für eine Auskunft zum Bodenrichtwert sollte man vorab bei der zuständigen Behörde erfragen.
Für die Berechnung des Bodenrichtwerts sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig, die ihre Geschäftsstelle meist beim Katasteramt bzw. Vermessungsamt haben.
Die Gutachterausschüsse ermitteln den Bodenrichtwert anhand von Kaufpreissammlungen. In den Kaufpreissammlungen werden die Verkaufspreise von tatsächlich verkauften Grundstücken in Groß Disnack zusammengeführt. Dabei ist der Bodenrichtwert Groß Disnack der aus den amtlichen Kaufpreisen ermittelte Lagewert für Grundstücke mit ähnlichen Nutzungs- und Wertverhältnissen, und bezieht sich auf ein Grundstück, das mit seinen Merkmalen für ein bestimmtes Gebiet in Groß Disnack charakteristisch ist – das sogenannte Richtwertgrundstück. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte geschieht mindestens alle zwei Jahre.
Der Bodenrichtwert Groß Disnack wird immer in Euro pro Quadratmeter angegeben. Die Angabe bezieht sich stets auf eine bestimmte Bodenrichtwertzone. Die Bodenrichtwertzonen sind so eingeteilt, dass lagebedingte Wertunterschiede zwischen dem Großteil der hier befindlichen Grundstücke und dem Bodenrichtwertgrundstück unerheblich sind. Eine Bodenrichtwertzone kann aus wenigen Straßenzügen, aber auch aus ganzen Stadtteilen bestehen. Gemeinflächen bleiben unberücksichtigt, und die Bodenrichtwertzone besteht nie aus räumlich getrennten Gebieten.
Um eine Bodenrichtwertkarte für Groß Disnack zu erstellen, legt man die einzelnen Bodenrichtwertzonen über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Groß Disnack. Auf der Bodenrichtwertkarte Groß Disnack kann man so die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) ablesen.
Der Bodenrichtwert für Groß Disnack gibt als Kennzahl den Wert eines unbebauten Grundstücks an. Falls bereits Wohnhäuser oder andere Gebäude auf dem betreffenden Grundstück in Groß Disnack vorhanden sind, werden diese bei der Wertermittlung nicht miteinbezogen. Nach §196 BauGB müssen Bodenrichtwerte in Groß Disnack spätestens zum Ende eines jeden zweiten Kalenderjahres ermittelt werden. Die zur Ermittlung verwendete Datengrundlage spiegelt damit nicht immer die aktuellste Datenlage wieder.
Für größere Städte und Gemeinden gibt es nicht den einen Bodenrichtwert. Es existiert unter Umständen eine große Anzahl an Bodenrichtwertzonen, aus denen der passende Wert herausgesucht werden muss.
Bei bestimmten Verfahren der Immobilienbewertung wie Sachwert- oder Ertragswertverfahren wird der Bodenrichtwert als Größe eingesetzt. Der Bodenrichtwert Groß Disnack wird als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben, weshalb er mit der Größe des Grundstücks multipliziert werden muss.
Beispiel zum Bodenrichtwert Groß Disnack:
Beträgt der Bodenrichtwert beispielsweise 79 € und hat das eigene Grundstück eine Fläche von 487 Quadratmetern, ergibt sich unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ein Grundstückswert bzw. Verkaufspreis von 79 x 487 = 38473 €.