Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Lehre (Niedersachsen) 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Lehre (Niedersachsen) tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind verantwortlich für die Ermittlung und Bereitstellung der Bodenrichtwerte. Gutachterausschüsse sind weisungsungebundene und neutrale Kollegialgremien, die sich aus Immobilienexperten zusammensetzen. Mindestens alle zwei Jahre berechnen die Gutachterausschüsse zu einem festgesetzten Stichtag die Bodenrichtwerte für Lehre (Niedersachsen). In Deutschland gibt es hunderte Gutachterausschüsse, die auf regionaler Ebene agieren und obere bzw. zentrale Gutachterausschüsse der Länder. Eine zentrale Stelle oder einheitliche Plattform zur Abfrage der Bodenrichtwerte gibt es nicht.
Wie die einzelnen Gutachterausschüsse die Informationen zu den ermittelten Bodenrichtwerten veröffentlichen, ist sehr unterschiedlich. Einige Gutachterausschüsse stellen die Informationen zum Bodenrichtwert – meist in der Form von sogenannten Bodenrichtwertkarten – online im Rahmen ihres Internetauftritts zur Verfügung. Man muss sich für nähere Informationen an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss von Niedersachsen wenden. Auch Bürgeramt und Bauamt der zuständigen Gemeinde können Auskünfte zu den Bodenrichtwerten Lehre (Niedersachsen) geben.
Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen die Daten zu den Bodenrichtwerten kostenlos im Internet. Andere erteilen die Auskünfte nur gegen eine Gebühr. Schriftliche Auskünfte zum Bodenrichtwert Lehre (Niedersachsen) sind in der Regel immer kostenpflichtig. Man sollte sich daher vorab bei der Behörde, an die man sich wendet, über etwaige Kosten informieren.
Es ist Aufgabe der Gutachterausschüsse, den Immobilienmarkt durch die regelmäßige Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte transparent zu halten. Der Ausschuss arbeitet als neutrales, weisungsungebundenes Kollegialgremium, bestehend aus Immobiliensachverständigen.
Die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte Lehre (Niedersachsen) bilden die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführten Kaufpreissammlungen. Diese Kaufpreissammlungen basieren auf der (anonymisierten) Sammlung und Archivierung von Daten aus tatsächlichen Grundstückskäufen in Lehre (Niedersachsen). Damit stellen die Bodenrichtwerte Lehre (Niedersachsen) Durchschnittswerte von tatsächlichen Immobilienkäufen dar. Die Bodenrichtwerte für Lehre (Niedersachsen) werden mindestens alle zwei Jahre zu einem festgesetzten Stichtag von den Gutachterausschüssen ermittelt.
Die Bodenrichtwerte geben den durchschnittlichen Wert von Grund und Boden einer bestimmten Lage von Lehre (Niedersachsen) in Euro pro Quadratmeter an. Dabei bezieht sich der Bodenrichtwert stets auf ein sogenanntes Bodenrichtwergrundstück, das neben der Lage weitere für eine bestimmte Bodenrichtwertzone typische wertbestimmende Merkmale besitzt. Eine Bodenrichtwertzone umfasst ein Gebiet von Grundstücken mit weitestgehend ähnlichen Nutzungsverhältnissen und Wertverhältnissen in Lehre (Niedersachsen). Für eine Bodenrichtwertzone gilt immer ein Bodenrichtwert. Die Umgrenzung der Bodenrichtwertzonen wird ebenfalls vom Gutachterausschuss festgelegt. Eine Bodenrichtwertzone kann unterschiedlich groß sein und aus mehreren Straßenzügen oder auch aus einem ganzen Stadtteil bestehen. Eine Bodenrichtwertzone ist immer ein zusammenhängendes Gebiet.
Die Bodenrichtwertzonen werden auf den Bodenrichtwertkarten verzeichnet. Die Bodenrichtwertkarte Lehre (Niedersachsen) bildet die Bodenrichtwertzonen und die Bodenrichtwerte von Lehre (Niedersachsen) geografisch ab. Neben den Bodenrichtwertkarten gibt es auch Bodenrichtwerttabellen. Diese ordnen die Bodenrichtwerte tabellarisch einem Gebiet zu.
Der Bodenrichtwert für Lehre (Niedersachsen) gibt als Kennzahl den Wert eines unbebauten Grundstücks an. Falls bereits Wohnhäuser oder andere Gebäude auf dem betreffenden Grundstück in Lehre (Niedersachsen) vorhanden sind, werden diese bei der Wertermittlung nicht miteinbezogen. Nach §196 BauGB müssen Bodenrichtwerte in Lehre (Niedersachsen) spätestens zum Ende eines jeden zweiten Kalenderjahres ermittelt werden. Die zur Ermittlung verwendete Datengrundlage spiegelt damit nicht immer die aktuellste Datenlage wieder.
Für größere Städte und Gemeinden gibt es nicht den einen Bodenrichtwert. Es existiert unter Umständen eine große Anzahl an Bodenrichtwertzonen, aus denen der passende Wert herausgesucht werden muss.
Bei bestimmten Verfahren der Immobilienbewertung wie Sachwert- oder Ertragswertverfahren wird der Bodenrichtwert als Größe eingesetzt. Der Bodenrichtwert Lehre (Niedersachsen) wird als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben, weshalb er mit der Größe des Grundstücks multipliziert werden muss.
Beispiel zum Bodenrichtwert Lehre (Niedersachsen):
Beträgt der Bodenrichtwert beispielsweise 63 € und hat das eigene Grundstück eine Fläche von 358 Quadratmetern, ergibt sich unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ein Grundstückswert bzw. Verkaufspreis von 63 x 358 = 22554 €.