Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Lüchow (Lauenburg) 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Lüchow (Lauenburg) tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Für die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte in Lüchow (Lauenburg) sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Die Gutachterausschüsse sind auch Ansprechpartner für Auskünfte und Informationen zu den Bodenrichtwerten. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Gutachterausschüssen. Eine einheitliche Plattform oder zentrale Stelle, an der Bodenrichtwerte abgefragt werden können, gibt es hingegen nicht.
Für Informationen zum Bodenrichtwert Lüchow (Lauenburg) kann man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Schleswig-Holstein sowie an das Bürgerbüro oder Bauamt der Stadt Lüchow (Lauenburg) bzw. der betreffenden Gemeinde wenden. Die Gutachterausschüsse und Ämter haben in der Regel einen Internetauftritt mit den wichtigsten Kontaktdaten. Für schnelle Auskünfte lohnt sich meistens ein Anruf bei der zuständigen Behörde.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte stellen die Auskünfte zu den Bodenrichtwerten zu verschiedenen Konditionen und mit unterschiedlichen Lizenzen zur Verfügung. Manche Gutachterausschüsse bieten die aktuellen Bodenrichtwerte (kostenlos) zur Einsicht auf ihrem jeweiligen Internetportal an. Schriftliche Auskünfte zu den Bodenrichtwerten Lüchow (Lauenburg) sind grundsätzlich mit Gebühren verbunden.
Die Gutachterausschüsse sind nicht nur für die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zuständig, sie ermitteln diese auch. In Lüchow (Lauenburg) kümmert sich der regionale Gutachterausschuss um die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte Lüchow (Lauenburg) bilden sogenannte Kaufpreissammlungen. Wird ein Grundstück in Lüchow (Lauenburg) verkauft, wird der entsprechende Preis vom Notar an den zuständigen regionalen Gutachterausschuss weitergeleitet. Verkaufspreis und weitere Daten zum Grundstück werden anonymisiert gesammelt. So entstehen die umfangreichen Kaufpreissammlungen. Aus diesen werden mindestens alle zwei Jahre zu einem festen Stichtag (meist der 31.12.) die Bodenrichtwerte ermittelt.
Der Bodenrichtwert Lüchow (Lauenburg) wird immer in Euro pro Quadratmeter angegeben und bezieht sich auf ein sogenanntes Richtwertgrundstück, ein lagetypisches Grundstück, das als Bezugsgröße dient. So zeigt der Bodenrichtwert als durchschnittlicher Lagewert den Wert von Grundstücken auf, die in ihren wertbestimmenden Merkmalen mit dem Richtwertgrundstück übereinstimmen. Ein Bodenrichtwert gilt darüber hinaus immer für ein begrenztes Gebiet, die vom Gutachterausschuss festgelegte Bodenrichtwertzone. Die Grundstücke einer Bodenrichtwertzone stimmen weitestgehend in Art und Maß ihrer Nutzung überein. Eine Bodenrichtwertzone kann aus mehreren Straßenzügen oder ganzen Flurstücken bestehen. Eine Bodenrichtwertzone ist dabei immer ein räumlich zusammenhängendes Gebiet.
Einsehbar sind die Bodenrichtwerte Lüchow (Lauenburg) in der Form von Bodenrichtwertkarten oder Bodenrichtwerttabellen. Die Bodenrichtwertkarten Lüchow (Lauenburg) werden erstellt, indem die Bodenrichtwertzonen auf einen Stadtplan bzw. eine topographische Karte von Lüchow (Lauenburg) gebracht werden. Auf diese Weise kann der Bodenrichtwert für einzelne Adressen oder für Flurstücke leicht abgelesen werden.
Die Bodenrichtwerttabellen ordnen die Bodenrichtwerte den einzelnen Bodenrichtwertzonen bzw. Gebieten tabellarisch zu.
Zu berücksichtigen gilt bei der Nutzung des Bodenrichtwerts Lüchow (Lauenburg) zunächst, dass eine etwaige Bebauung bei der Ermittlung der Kennzahl unberücksichtigt bleibt. Der Bodenrichtwert Lüchow (Lauenburg) bezieht sich immer nur auf unbebaute Grundstücke. Für die Ermittlung des Werts eines bebauten Grundstücks in Lüchow (Lauenburg) müssen daher weitere Faktoren berücksichtigt werden. Auch die Aktualität des Bodenrichtwerts Lüchow (Lauenburg) sollte stets hinterfragt werden. Da die Bodenrichtwerte in Lüchow (Lauenburg) nach §196 BauGB nur alle zwei Jahre ermittelt werden müssen, kann die Datengrundlage bereits älter sein.
Es gibt meist nicht nur den einen Bodenrichtwert für eine Stadt oder Gemeinde. Üblicherweise gibt es viele Bodenrichtwertzonen in einer Region. Hier muss unbedingt darauf geachtet werden, den richtigen Wert herauszusuchen. Zudem sollte man bedenken, dass die Berechnung des Bodenrichtwerts auf dem Vergleich von Grundstücken in Lüchow (Lauenburg) mit lediglich ähnlicher Lage und ähnlicher Nutzung basiert. Da kein Grundstück wie das andere ist, kann es sich lohnen, für eine exakte Berechnung des Grundstückswerts einen Fachmann in Lüchow (Lauenburg) zu Rate zu ziehen.
Bei bestimmten Verfahren der Immobilienbewertung wie Sachwert- oder Ertragswertverfahren wird der Bodenrichtwert als Größe eingesetzt. Der Bodenrichtwert Lüchow (Lauenburg) wird als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben, weshalb er mit der Größe des Grundstücks multipliziert werden muss.
Beispiel zum Bodenrichtwert Lüchow (Lauenburg):
Beträgt der Bodenrichtwert beispielsweise 82 € und hat das eigene Grundstück eine Fläche von 491 Quadratmetern, ergibt sich unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ein Grundstückswert bzw. Verkaufspreis von 82 x 491 = 40262 €.