Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Lünebach 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Lünebach tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind verantwortlich für die Ermittlung und Bereitstellung der Bodenrichtwerte. Gutachterausschüsse sind weisungsungebundene und neutrale Kollegialgremien, die sich aus Immobilienexperten zusammensetzen. Mindestens alle zwei Jahre berechnen die Gutachterausschüsse zu einem festgesetzten Stichtag die Bodenrichtwerte für Lünebach. In Deutschland gibt es hunderte Gutachterausschüsse, die auf regionaler Ebene agieren und obere bzw. zentrale Gutachterausschüsse der Länder. Eine zentrale Stelle oder einheitliche Plattform zur Abfrage der Bodenrichtwerte gibt es nicht.
Wie die einzelnen Gutachterausschüsse die Informationen zu den ermittelten Bodenrichtwerten veröffentlichen, ist sehr unterschiedlich. Einige Gutachterausschüsse stellen die Informationen zum Bodenrichtwert – meist in der Form von sogenannten Bodenrichtwertkarten – online im Rahmen ihres Internetauftritts zur Verfügung. Man muss sich für nähere Informationen an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss von Rheinland-Pfalz wenden. Auch Bürgeramt und Bauamt der zuständigen Gemeinde können Auskünfte zu den Bodenrichtwerten Lünebach geben.
Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen die Daten zu den Bodenrichtwerten kostenlos im Internet. Andere erteilen die Auskünfte nur gegen eine Gebühr. Schriftliche Auskünfte zum Bodenrichtwert Lünebach sind in der Regel immer kostenpflichtig. Man sollte sich daher vorab bei der Behörde, an die man sich wendet, über etwaige Kosten informieren.
Die Gutachterausschüsse sind nicht nur für die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zuständig, sie ermitteln diese auch. In Lünebach kümmert sich der regionale Gutachterausschuss um die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte Lünebach bilden sogenannte Kaufpreissammlungen. Wird ein Grundstück in Lünebach verkauft, wird der entsprechende Preis vom Notar an den zuständigen regionalen Gutachterausschuss weitergeleitet. Verkaufspreis und weitere Daten zum Grundstück werden anonymisiert gesammelt. So entstehen die umfangreichen Kaufpreissammlungen. Aus diesen werden mindestens alle zwei Jahre zu einem festen Stichtag (meist der 31.12.) die Bodenrichtwerte ermittelt.
Der Bodenrichtwert für Lünebach ist eine Kennzahl die stets in Euro je Quadratmeter angegeben wird. Die Angabe des Bodenrichtwerts erfolgt dabei in sogenannten Bodenrichtwertzonen. Bodenrichtwertzonen umfassen Grundstücke in ähnlicher Lage, ähnlichem Entwicklungszustand und mit einheitlichem Wert in Lünebach. Es sind stets mehrere Flurstücke in einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst. Diese kann sie mehrere Straßenzüge oder sogar ganze Stadteile umfassen.
Die einzelnen Bodenrichtwertzonen werden über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Lünebach gelegt. So werden Bodenrichtwertkarten für Lünebach gebildet. Mit Hilfe dieser Bodenrichtwertkarten kann man die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) in Lünebach ablesen.
Der Bodenrichtwert für Lünebach ist eine Kennzahl die den Wert eines Grundstücks angibt. Eine (möglicherweise) auf dem Grundstück in Lünebach enthaltene Bebauung bleibt dabei unberücksichtigt. Bei der Ermittlung des Bodenrichtwerts Lünebach wird immer vom unbebauten Grundstück ausgegangen. Nach §196 BauGB müssen Bodenrichtwerte spätestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt werden. Die zur Ermittlung verwendete Datengrundlage kann durchaus älter sein.
Gerade für große Städte und Gemeinden gibt es nicht einen einzelnen Bodenrichtwert. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Bodenrichtwertzonen, aus denen der richtige Wert herausgesucht werden muss.
Bei bestimmten Verfahren der Immobilienbewertung wie Sachwert- oder Ertragswertverfahren wird der Bodenrichtwert als Größe eingesetzt. Der Bodenrichtwert Lünebach wird als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben, weshalb er mit der Größe des Grundstücks multipliziert werden muss.
Beispiel zum Bodenrichtwert Lünebach:
Beträgt der Bodenrichtwert beispielsweise 64 € und hat das eigene Grundstück eine Fläche von 281 Quadratmetern, ergibt sich unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ein Grundstückswert bzw. Verkaufspreis von 64 x 281 = 17984 €.