Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Schönau (Odenwald) 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Schönau (Odenwald) tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Für die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Das System der Gutachterausschüsse ist in Deutschland sehr unübersichtlich. Es gibt eine Vielzahl regionaler Gutachterausschüsse und keine zentrale Stelle, die die Informationen bündelt und veröffentlicht.
Daher muss man die Informationen zum Bodenrichtwert Schönau (Odenwald) bei dem (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Baden-Württemberg erfragen. Die (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschüsse haben in der Regel einen eigenen Internetaufritt, auf dem alle erforderlichen Kontaktdaten zu finden sind. Gegebenenfalls können die Bodenrichtwerte im Rahmen des Internetauftritts bereits online eingesehen werden. Zudem kann man sich mit Fragen zum Bodenrichtwert Schönau (Odenwald) auch an das für die Gemeinde zuständige Bürgeramt oder Bauamt wenden.
Onlineauskünfte zum Bodenrichtwert-Service ist häufig kostenlos. Wer eine schriftliche Auskunft zu den Bodenrichtwerten Schönau (Odenwald) anfordert, muss in der Regel eine Gebühr bezahlen. Die genaue Höhe der Gebühren kann dabei unterschiedlich ausfallen. Es empfiehlt sich daher, sich bei der für die Region Schönau (Odenwald) zuständigen Behörde vorab über etwaige Kosten zu informieren. Einige Gutachterausschüsse bieten zudem verschiedene Lizenzmodelle für ihre Informationen an und unterscheiden zum Beispiel zwischen einmaligen Auskünften zum Bodenrichtwert und regelmäßigen Auskünften im Abonnement. Die Lizenzen unterscheiden sich dann entsprechend auch in der Höhe der Kosten.
Für die Ermittlung des Bodenrichtwerts sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig.
Die Grundlage für die Ermittlung des Bodenrichtwerts bilden die Kaufpreissammlungen. Die Bodenrichtwerte Schönau (Odenwald) stellen Durchschnittswerte der amtlichen Kaufpreise für Grundstücke ähnlicher Nutzung und von ähnlichem Wert dar. Die Gutachterausschüsse ermitteln mindestens alle zwei Jahre zu einem festgelegten Stichtag (in der Regel der 31.12.) den aktuellen Bodenrichtwert Schönau (Odenwald).
Der Bodenrichtwert wird als Kennzahl immer in Euro pro Quadratmeter angegeben. Wer Mithilfe des Bodenrichtwerts den Wert seines Grundstücks in Schönau (Odenwald) berechnen möchte, muss daher einfach die Quadratmeterzahl des Grundstücks mit dem passenden Bodenrichtwert multiplizieren. Der Bodenrichtwert gilt immer nur für bestimmte Bodenrichtwertzonen. Diese können lediglich aus mehreren Straßenzügen bestehen oder auch einen ganzen Stadtteil bzw. eine Gemeinde umfassen. Denn der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf Grundstücke in ähnlicher Lage, mit ähnlichem Entwicklungszustand und mit ähnlichem Wert in Schönau (Odenwald).
Für eine sogenannte Bodenrichtwertkarte werden die ermittelten Bodenrichtwertzonen von Schönau (Odenwald) über eine entsprechende Stadtkarte (Flurkarte) gelegt. Von dieser Bodenrichtwertkarte lassen sich so leicht Bodenrichtwerte für einzelne Adressen oder Flurstücken in Schönau (Odenwald) ablesen.
Der Bodenrichtwert Schönau (Odenwald) bezieht sich immer nur auf den Grundstückswert. Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte bleiben mögliche Bebauungen eines Grundstücks in Schönau (Odenwald) als Wertmerkmal unberücksichtigt. Laut §196 BauGB müssen die Bodenrichtwerte Schönau (Odenwald) nur alle zwei Jahre ermittelt werden. Die Datenlage ist damit nicht immer aktuell.
Es gibt in der Regel nicht nur einen einzigen Bodenrichtwert für eine Gemeinde oder eine Stadt. Vor allem in größeren Städten gibt es zahlreiche Bodenrichtwertzonen aus denen man die richtige heraussuchen muss.
Bei bestimmten Verfahren der Immobilienbewertung wie Sachwert- oder Ertragswertverfahren wird der Bodenrichtwert als Größe eingesetzt. Der Bodenrichtwert Schönau (Odenwald) wird als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben, weshalb er mit der Größe des Grundstücks multipliziert werden muss.
Beispiel zum Bodenrichtwert Schönau (Odenwald):
Beträgt der Bodenrichtwert beispielsweise 77 € und hat das eigene Grundstück eine Fläche von 332 Quadratmetern, ergibt sich unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ein Grundstückswert bzw. Verkaufspreis von 77 x 332 = 25564 €.