Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Westendorf (Landkreis Augsburg) 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Westendorf (Landkreis Augsburg) tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln und veröffentlichen die Bodenrichtwerte Westendorf (Landkreis Augsburg). Dies geschieht in Form von Bodenrichtwerkarten oder Bodenrichtwerttabellen, denen der Bodenrichtwert für einzelne Bodenrichtwertzonen zu entnehmen ist. Eine zentrale Stelle oder Plattform zur Einsicht der Karten und Tabellen gibt es nicht.
Man muss sich an den (zentralen bzw. oberen) Gutachterausschuss von Bayern wenden oder an das für die betreffende Gemeinde zuständige Bauamt oder Bürgeramt um den Bodenrichtwert Westendorf (Landkreis Augsburg) zu erfahren. Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen die Bodenrichtwertkarten auch im Rahmen ihres Onlineauftritts. Die Gutachterausschüsse und Ämter verfügen meist über einen Internetauftritt mit den wichtigsten Kontaktdaten. Für kurzfristige Auskünfte lohnt ein Anruf bei der zuständigen Behörde.
Onlineauskünfte zum Bodenrichtwert-Service ist häufig kostenlos. Wer eine schriftliche Auskunft zu den Bodenrichtwerten Westendorf (Landkreis Augsburg) anfordert, muss in der Regel eine Gebühr bezahlen. Die genaue Höhe der Gebühren kann dabei unterschiedlich ausfallen. Es empfiehlt sich daher, sich bei der für die Region Westendorf (Landkreis Augsburg) zuständigen Behörde vorab über etwaige Kosten zu informieren. Einige Gutachterausschüsse bieten zudem verschiedene Lizenzmodelle für ihre Informationen an und unterscheiden zum Beispiel zwischen einmaligen Auskünften zum Bodenrichtwert und regelmäßigen Auskünften im Abonnement. Die Lizenzen unterscheiden sich dann entsprechend auch in der Höhe der Kosten.
Die Gutachterausschüsse sind nicht nur für die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zuständig, sie ermitteln diese auch. In Westendorf (Landkreis Augsburg) kümmert sich der regionale Gutachterausschuss um die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte Westendorf (Landkreis Augsburg) bilden sogenannte Kaufpreissammlungen. Wird ein Grundstück in Westendorf (Landkreis Augsburg) verkauft, wird der entsprechende Preis vom Notar an den zuständigen regionalen Gutachterausschuss weitergeleitet. Verkaufspreis und weitere Daten zum Grundstück werden anonymisiert gesammelt. So entstehen die umfangreichen Kaufpreissammlungen. Aus diesen werden mindestens alle zwei Jahre zu einem festen Stichtag (meist der 31.12.) die Bodenrichtwerte ermittelt.
Der Bodenrichtwert wird als Kennzahl immer in Euro pro Quadratmeter angegeben. Wer Mithilfe des Bodenrichtwerts den Wert seines Grundstücks in Westendorf (Landkreis Augsburg) berechnen möchte, muss daher einfach die Quadratmeterzahl des Grundstücks mit dem passenden Bodenrichtwert multiplizieren. Der Bodenrichtwert gilt immer nur für bestimmte Bodenrichtwertzonen. Diese können lediglich aus mehreren Straßenzügen bestehen oder auch einen ganzen Stadtteil bzw. eine Gemeinde umfassen. Denn der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf Grundstücke in ähnlicher Lage, mit ähnlichem Entwicklungszustand und mit ähnlichem Wert in Westendorf (Landkreis Augsburg).
Für eine sogenannte Bodenrichtwertkarte werden die ermittelten Bodenrichtwertzonen von Westendorf (Landkreis Augsburg) über eine entsprechende Stadtkarte (Flurkarte) gelegt. Von dieser Bodenrichtwertkarte lassen sich so leicht Bodenrichtwerte für einzelne Adressen oder Flurstücken in Westendorf (Landkreis Augsburg) ablesen.
Der Bodenrichtwert für Westendorf (Landkreis Augsburg) ist eine Kennzahl die den Wert eines Grundstücks angibt. Eine (möglicherweise) auf dem Grundstück in Westendorf (Landkreis Augsburg) enthaltene Bebauung bleibt dabei unberücksichtigt. Bei der Ermittlung des Bodenrichtwerts Westendorf (Landkreis Augsburg) wird immer vom unbebauten Grundstück ausgegangen. Nach §196 BauGB müssen Bodenrichtwerte spätestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt werden. Die zur Ermittlung verwendete Datengrundlage kann durchaus älter sein.
Gerade für große Städte und Gemeinden gibt es nicht einen einzelnen Bodenrichtwert. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Bodenrichtwertzonen, aus denen der richtige Wert herausgesucht werden muss.
Einige Verfahren der Immobilienbewertung (z.B. Sachwertverfahren oder Ertragswertverfahren) setzen voraus, dass der Bodenpreis der bewerteten Immobilie bekannt ist. Eine Möglichkeit den Bodenpreis zu ermitteln besteht darin, den amtlichen Bodenrichtwert für Westendorf (Landkreis Augsburg) zur Hilfe zu nehmen. Da der Bodenrichtwert Westendorf (Landkreis Augsburg) als Preis in Euro je Quadratmeter angegeben wird, ist seine Anwendung einfach. Man multipliziert den passenden Bodenrichtwert mit der Größe des Grundstücks. Auf diese Weise erhält man einen mit amtlichen Kennzahlen ermittelten Bodenpreis für seine Immobilie.
Beispiel zum Bodenrichtwert Westendorf (Landkreis Augsburg):
Herr X hat ein Grundstück in Westendorf (Landkreis Augsburg), das 416 Quadratmeter groß ist. Das Grundstück steht in einer Bodenrichtwertzone mit einem amtlichen Bodenrichtwert von 76 € je Quadratmeter. Der Bodenpreis seines Grundstücks beläuft sich somit auf 31616 €.
Wie bereits erwähnt, ist nur der Wert von Grund und Boden in dieser Wertermittlung enthalten. Eine etwaige Bebauung bleibt unberücksichtigt.