Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Kreimbach-Kaulbach 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Kreimbach-Kaulbach tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln und veröffentlichen in regelmäßigen Abständen die aktuellen Bodenrichtwerte Kreimbach-Kaulbach. Es gibt in Deutschland eine große Anzahl von Gutachterausschüssen. Eine zentrale Informationsplattform gibt es jedoch nicht.
Einige Ausschüsse bieten einen Onlineservice an. Hier kann man die Bodenrichtwerte über ein entsprechendes Internetportal in Erfahrung bringen. In jedem Fall erhält man die Bodenrichtwerte auf direkte Anfrage beim (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss von Rheinland-Pfalz und / oder beim zuständigen Bürgerbüro oder Bauamt der Gemeinde.
Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen die Daten zu den Bodenrichtwerten kostenlos im Internet. Andere erteilen die Auskünfte nur gegen eine Gebühr. Schriftliche Auskünfte zum Bodenrichtwert Kreimbach-Kaulbach sind in der Regel immer kostenpflichtig. Man sollte sich daher vorab bei der Behörde, an die man sich wendet, über etwaige Kosten informieren.
Die Gutachterausschüsse sind nicht nur für die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zuständig, sie ermitteln diese auch. In Kreimbach-Kaulbach kümmert sich der regionale Gutachterausschuss um die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte Kreimbach-Kaulbach bilden sogenannte Kaufpreissammlungen. Wird ein Grundstück in Kreimbach-Kaulbach verkauft, wird der entsprechende Preis vom Notar an den zuständigen regionalen Gutachterausschuss weitergeleitet. Verkaufspreis und weitere Daten zum Grundstück werden anonymisiert gesammelt. So entstehen die umfangreichen Kaufpreissammlungen. Aus diesen werden mindestens alle zwei Jahre zu einem festen Stichtag (meist der 31.12.) die Bodenrichtwerte ermittelt.
Der Bodenrichtwert für Kreimbach-Kaulbach ist eine Kennzahl die stets in Euro je Quadratmeter angegeben wird. Die Angabe des Bodenrichtwerts erfolgt dabei in sogenannten Bodenrichtwertzonen. Bodenrichtwertzonen umfassen Grundstücke in ähnlicher Lage, ähnlichem Entwicklungszustand und mit einheitlichem Wert in Kreimbach-Kaulbach. Es sind stets mehrere Flurstücke in einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst. Diese kann sie mehrere Straßenzüge oder sogar ganze Stadteile umfassen.
Die einzelnen Bodenrichtwertzonen werden über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Kreimbach-Kaulbach gelegt. So werden Bodenrichtwertkarten für Kreimbach-Kaulbach gebildet. Mit Hilfe dieser Bodenrichtwertkarten kann man die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) in Kreimbach-Kaulbach ablesen.
Der Bodenrichtwert Kreimbach-Kaulbach bezieht sich immer nur auf den Grundstückswert. Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte bleiben mögliche Bebauungen eines Grundstücks in Kreimbach-Kaulbach als Wertmerkmal unberücksichtigt. Laut §196 BauGB müssen die Bodenrichtwerte Kreimbach-Kaulbach nur alle zwei Jahre ermittelt werden. Die Datenlage ist damit nicht immer aktuell.
Es gibt in der Regel nicht nur einen einzigen Bodenrichtwert für eine Gemeinde oder eine Stadt. Vor allem in größeren Städten gibt es zahlreiche Bodenrichtwertzonen aus denen man die richtige heraussuchen muss.
Bei bestimmten Verfahren der Immobilienbewertung wie Sachwert- oder Ertragswertverfahren wird der Bodenrichtwert als Größe eingesetzt. Der Bodenrichtwert Kreimbach-Kaulbach wird als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben, weshalb er mit der Größe des Grundstücks multipliziert werden muss.
Beispiel zum Bodenrichtwert Kreimbach-Kaulbach:
Beträgt der Bodenrichtwert beispielsweise 73 € und hat das eigene Grundstück eine Fläche von 527 Quadratmetern, ergibt sich unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ein Grundstückswert bzw. Verkaufspreis von 73 x 527 = 38471 €.