Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Wildflecken 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Wildflecken tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln und veröffentlichen die Bodenrichtwerte Wildflecken. Dies geschieht in Form von Bodenrichtwerkarten oder Bodenrichtwerttabellen, denen der Bodenrichtwert für einzelne Bodenrichtwertzonen zu entnehmen ist. Eine zentrale Stelle oder Plattform zur Einsicht der Karten und Tabellen gibt es nicht.
Man muss sich an den (zentralen bzw. oberen) Gutachterausschuss von Bayern wenden oder an das für die betreffende Gemeinde zuständige Bauamt oder Bürgeramt um den Bodenrichtwert Wildflecken zu erfahren. Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen die Bodenrichtwertkarten auch im Rahmen ihres Onlineauftritts. Die Gutachterausschüsse und Ämter verfügen meist über einen Internetauftritt mit den wichtigsten Kontaktdaten. Für kurzfristige Auskünfte lohnt ein Anruf bei der zuständigen Behörde.
Einige Gutachterausschüsse stellen die Informationen zum Bodenrichtwert kostenlos online zur Verfügung. Wer eine schriftliche Auskunft vom Gutachterausschuss zum Bodenrichtwert Wildflecken möchte, der muss in der Regel eine Gebühr bezahlen. Es gibt auch Gutachterausschüsse, die zwischen Einzelauskünften und Dauerauskünften zum Bodenrichtwert unterscheiden. Eine Dauerauskunft berechtigt dann zur uneingeschränkten Einsicht in die Bodenrichtwertkarte und die Gebühr ist entsprechend teurer als die für eine Einzelauskunft. Die genauen Kosten für eine Auskunft zum Bodenrichtwert sollte man vorab bei der zuständigen Behörde erfragen.
Es ist Aufgabe der Gutachterausschüsse, den Immobilienmarkt durch die regelmäßige Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte transparent zu halten. Der Ausschuss arbeitet als neutrales, weisungsungebundenes Kollegialgremium, bestehend aus Immobiliensachverständigen.
Die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte Wildflecken bilden die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführten Kaufpreissammlungen. Diese Kaufpreissammlungen basieren auf der (anonymisierten) Sammlung und Archivierung von Daten aus tatsächlichen Grundstückskäufen in Wildflecken. Damit stellen die Bodenrichtwerte Wildflecken Durchschnittswerte von tatsächlichen Immobilienkäufen dar. Die Bodenrichtwerte für Wildflecken werden mindestens alle zwei Jahre zu einem festgesetzten Stichtag von den Gutachterausschüssen ermittelt.
Der Bodenrichtwert für Wildflecken ist eine Kennzahl die stets in Euro je Quadratmeter angegeben wird. Die Angabe des Bodenrichtwerts erfolgt dabei in sogenannten Bodenrichtwertzonen. Bodenrichtwertzonen umfassen Grundstücke in ähnlicher Lage, ähnlichem Entwicklungszustand und mit einheitlichem Wert in Wildflecken. Es sind stets mehrere Flurstücke in einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst. Diese kann sie mehrere Straßenzüge oder sogar ganze Stadteile umfassen.
Die einzelnen Bodenrichtwertzonen werden über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Wildflecken gelegt. So werden Bodenrichtwertkarten für Wildflecken gebildet. Mit Hilfe dieser Bodenrichtwertkarten kann man die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) in Wildflecken ablesen.
Der Bodenrichtwert für Wildflecken gibt als Kennzahl den Wert eines unbebauten Grundstücks an. Falls bereits Wohnhäuser oder andere Gebäude auf dem betreffenden Grundstück in Wildflecken vorhanden sind, werden diese bei der Wertermittlung nicht miteinbezogen. Nach §196 BauGB müssen Bodenrichtwerte in Wildflecken spätestens zum Ende eines jeden zweiten Kalenderjahres ermittelt werden. Die zur Ermittlung verwendete Datengrundlage spiegelt damit nicht immer die aktuellste Datenlage wieder.
Für größere Städte und Gemeinden gibt es nicht den einen Bodenrichtwert. Es existiert unter Umständen eine große Anzahl an Bodenrichtwertzonen, aus denen der passende Wert herausgesucht werden muss.
Für die Wertermittlung des eigenen Grundstücks muss lediglich der Bodenrichtwert mit der Quadratmeterzahl des Grundstücks, dessen Wert ermittelt werden soll, multipliziert werden. Unterschiede zwischen dem Grundstück, dessen Wert ermittelt werden soll und dem Bodenrichtwertgrundstück müssen mit entsprechenden Zu- oder Abschlägen Rechnung getragen werden.
Im Folgenden verdeutlicht ein Praxisbeispiel die Anwendung des Bodenrichtwerts Wildflecken zur Immobilienpreisberechnung:
Beispiel:
Frau Mustermann besitzt ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück in Wildflecken, das sie gerne verkaufen möchte. Das Grundstück ist 660 Quadratmeter groß. Der Bodenrichtwert der Bodenrichtwertzone, in der sich das Grundstück befindet, beläuft sich auf 96 €. Unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ergibt sich damit für das Grundstück ein Verkaufspreis von 96 x 660 = 63360 €. Die Bebauung des Grundstücks ist in dieser Berechnung natürlich noch nicht berücksichtigt. Doch der Wert liefert eine gute Basis für weitere Berechnungen für den Wert der gesamten Immobilie – beispielsweise mit dem Ertragswert- oder dem Sachwertverfahren.